Abrechnung von Kursen und Touren

Eure ehrenamtlich geleisteten Stunden könnt ihr abrechnen. Den Rahmen dafür gibt die Spesenordnung vor. Es besteht die Möglichkeit, die Aufwandsentschädigung für die Stunden ausbezahlen zu lassen, oder eine Spendenquittung dafür zu erhalten, wenn ihr auf eine Auszahlung verzichten wollt. Wichtig zu wissen: Es ist auf jeden Fall sinnvoll, die Stunden abzurechnen, auch ihr euch den Betrag nicht auszahlen lasst. Die Spendenquittung ist für euch und die Sektion steuerlich hilfreich und außerdem wissen wir dann, wie viele ehrenamtliche Übungsstunden im Jahr zusammenkommen. Das hilft bei der Planung sehr.


Übungsleitervereinbarung

Diese muss 1x vor Beginn der Tätigkeit ausgefüllt werden und gilt, bis ihr eure Tätigkeit für die Sektion beendet.

Erklärung Steuerfreibetrag

Muss 1x im Jahr abgegeben werden und dient als Nachweis, dass ihr in Summe nicht mehr als den aktuell gültigen Freibetrag durch Übungsleitungstätigkeiten bei der Sektion und ggfs. anderen Vereinen erhalten habt. Muss am Ende des Jahre, wenn alle eure Stunden abgerechnet sind, unterschrieben vorgelegt werden.

Stundennachweis

für eure Kurse und Touren. Die Abrechnung muss nicht am Ende der Saison erfolgen. Ihr könnt auch schon vorher eure Stunden abrechnen: z.B. wenn ihr eure Kurse für das Jahr im Mai alle fertig habt, könnt ihr dann euren Stundennachweis in die Geschäftsstelle geben. Wenn ihr über das ganze Jahr etwas anbietet, könnt ihr auch in mehreren Teilbeträgen abrechnen, beispielsweise zweimonatlich. Das macht für euch und die Geschäftsstelle die Abrechnung einfacher zu kontrollieren, weil man sich nicht erst im November an Termine aus dem März erinnern muss.

Spesenordnung:

Hier seht ihr, was erstattungsfähig ist und wie viel Aufwandsentschädigung es jeweils dafür gibt.